1.Working Holiday Visum Wie ist die Bezeichnung des Working Holiday Visums das ich beantrage? Working Holiday Visa (subclass 417) Bewerber aus Belgien, Canada, Zypern, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Hong Kong, Irland, Italien, Japan, Südkorea, Malta, Niederlande, Norwegen, Schweden, Taiwan und das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland müssen das Working Holiday Visa (subclass 417) beantragen. Working Holiday Visa (subclass 462) Bewerber aus Chile, Malysia, Thailand, Türkei und den USA müssen das Working Holiday Visa (subclass 462) beantragen. Also, Bewerber aus Deutschland müssen das Working Holiday Visa (subclass 417) beantragen. Was sind die Voraussetzungen fuer ein Working Holiday Visa? - Man muss die Staatsbürgerschaft einer der teilnehmenden Länder besitzen ( z.B. Deutschland ) - Bei Beantragung zwischen 18 – 30 Jahre alt sein - Ausreise innerhalb von 12 Monaten nach der Beantragung - Einen Betrag von 5000 AUD (ca. 3000 € ) als Sicherheit nachweisen können - Keine versorgungspflichtigen Kinder haben - Höchstens 6 Monate bei dem gleichen Arbeitgeber arbeiten - Höchstens 4 Monate studieren - Maximaler Aufenthalt von 12 Monaten ( unter bestimmten Voraussetzungen kann man auch ein 2. Working Holiday Visum beantragen ) - Grundkenntnisse in Englisch haben Welche Vorteile bietet das Working Holiday Visum? Das Work & Travel Visum ist eine ausgezeichnete Kombination aus Reisen und Arbeiten. Man bekommt die Möglichkeit das Land, die Kultur und Leute kennenzulernen und gleichzeitig aktiv am Arbeitsleben teilzunehmen und seine Reisekasse aufzubessern. Zudem ist das Work & Travel Visum ein mehrfaches Einreisevisum, man darf während der 12 Monate Australien verlassen und wieder einreisen so oft man will. Wo beantrage ich das Working Holiday Visa? Das Visum wird online über die Webseite der australischen Einwanderungsbehörde ( DIAC ) beantragt. Das Visum muss ausserhalb Australien beantragt werden. Es wird elektronisch erstellt. Das eigentliche Visa bekommt man dann bei der Ankunft in Australien. Wann und wo kriege ich das Visa Label? Nach der Einreise in Sydney bekommt man das Visum direkt am Flughafen. Nach der Passkontrolle wird man zu einem kleinen Stand weitergeleitet an dem das Visa Label in den Reisepass geklebt wird. Wer über andere Städte einreist muss sich das Visum bei einem Büro der Einwanderungsbehörde ( DIAC ) selbst abholen. Ab wann und für wie lange ist das Working Holiday Visum gültig? Du kannst innerhalb von 12 Monaten nach der Erteilung des Visums in Australien einreisen. (wichtig: Die frist von 12 Monaten kann nicht verlängert werden. Das Visum ist ab dem Tag der Einreise in Austalien für 12 Monate lang gültig. Du kannst innerhalb der 12 Monate beliebig ein- und ausreisen. Was kostet ein Working Holiday Visum? Das Visum kostet zur Zeit $195,- (Australische Dollar). Das entspricht etwa 110,- Euro. Es wird eine Kreditkarte für die Zahlungsabwicklung benötigt. Wie lange dauert die Benachrichtigung ob ich das Visum bekomme? Das Ergebnis ob ein Visum erteilt wird oder nicht dauert in der Regel 6 Tage. Falls man eine Gesundheitsprüfung vorlegen muss kann es Verzögerungen geben. Muß ich die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen um das Working Holiday Visum zu beantragen? Ja, man muss die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines der teilnehmenden Länder besitzen. Kann ich das Visum auch beantragen wenn ich älter als 30 Jahre alt bin? Nein, leider nicht. Bei der Beantragung darf man höchstens 30 Jahre alt sein, kann dann aber noch mit 31 Jahren einreisen. Wie ist das mit den 5000 AUD Sicherheit? Der Nachweis von A$ 5000,- ist Voraussetzung für die Beantragung des Visums, sie soll zur Sicherheit dienen. Es kann der Nachweis eines aktuellen Kontoauszuges des Work & Travel Teilnehmers verlangt werden. Wie gut sollten meine Englischkenntnisse sein? Es reichen in der Regel englische Grundkenntnisse aus. Man sollte aber schon etwas flüssiger sprechen wenn man einen guten Job bekommen möchte. Durch den Aufenthalt in Australien wird man ständig mit der Sprache konfrontiert und es wird nicht sehr lange dauern bis man seine Englischkenntnisse stark verbessert. Kann ich mit dem Working Holiday Visum auch länger als 4 Monate studieren? Nein, wer länger als 4 Monate studieren möchte sollte ein Studenten Visum beantragen. Darf ich länger als 6 Monate für einen Arbeitgeber arbeiten? Nein, man hat aber die Möglichkeit bei seinem 2. Working Holiday Visa nochmals für den gleichen Arbeitgeber 6 Monate lang zu arbeiten. Wie oft kann man das Working Holiday Visum beantragen? Es wird nur einmal im Leben ausgestellt, es sei denn man hat sich für ein 2. Working Holiday Visa qualifiziert. Kann ich das Working Holiday Visum verlängern? Es gibt die Möglichkeit sich für ein 2. Working Holiday Visa zu qualifizieren und somit seinen Aufenthalt in Australien zu verlängern. Hat man sich nicht für ein 2. Visa qualifiziert, kann man z.B. ein normaleas Urlaubsvisum oder ein Studentenvisum beantragen. Welche Möglichkeiten bestehen wenn ich kein Working Holiday Visum bekommen kann? Es kann ein normales Urlaubsvisum beantragt werden, was man sogar verlängern kann wenn die Zeit zum Reisen nicht ausgereicht hat. Man hat allerdings keine Arbeitserlaubnis mit diesem Visum. Wer in Australien studieren möchte kann auch ein Studentenvisum beantragen, es wird einem erlaubt 20 Stunden pro Woche zu arbeiten. Wie ist das mit den Gesundheitsvorschriften? Man sollte sich in einem guten Gesundheitszustand befinden wenn man an einem Working Holiday Aufenthalt teilnimmt. In manchen Fällen kommt es vor das man eine Gesundheitsprüfung machen muß. Das Visum wird dann erst bewilligt wenn die Gesundheitprüfung eingereicht wird und keine erheblichen Bedenken vorliegen. Die Kosten für die Gesundheitsprüfung muß vom Bewerber selbst übernommen werden. Fragen und Antworten zu den Gesundheitsvorschriften findet Ihr hier. Brauche ich für Australien eine Auslandskrankenversicherung? Ja, weil Deutschland und Australien kein Abkommen über die Gesundheitsfürsorge haben. Man ist also nicht automatisch krankenversichert. Da die Kosten für eine medizinische Versorgung recht teuer werden können ist es empfehlenswert eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Weitere Informationen zum Working Holiday Visum findet Ihr hier.  |